Wohnwagen Führerscheinvorgaben

Darf  ich  so einen Wohnwagen ziehen, bzw was  muss ich tun damit ich es darf ?  Zusatzschulung B96 ist die Lösung

Die B96-Zusatzschulung ist eine Fahrerlaubnis-Erweiterung, die es Inhabern der Fahrerlaubnisklasse B ermöglicht, Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zu fahren. Die B96-Zusatzschulung ist seit 2013 in Deutschland verpflichtend, wenn man mit einem Pkw-Gespann mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen fahren möchte und das Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 Kilogramm beträgt.

Die B96-Zusatzschulung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Ausbildung. In der theoretischen Ausbildung werden Themen wie Ladungssicherung, Verkehrsregeln und Fahrsicherheit behandelt. Die praktische Ausbildung beinhaltet mindestens sieben Fahrstunden auf öffentlichen Straßen, auf denen der Schwerpunkt auf dem Fahren mit Anhänger und dem richtigen Umgang mit dem Gespann liegt.

Die B96-Zusatzschulung kann bei einer Fahrschule absolviert werden, die von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zugelassen ist. Nach Abschluss der Schulung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt wird. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Fahrerlaubnis um die Klasse B96 erweitert.

Es ist wichtig zu beachten, dass die B96-Zusatzschulung keine Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE ist. Der BE-Führerschein ermöglicht es, Gespanne mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7 Tonnen zu fahren und erfordert eine umfangreichere Ausbildung als die B96-Zusatzschulung.

Um einen Wohnwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1400 kg zu ziehen, benötigt man einen gültigen Führerschein der Klasse B. Dieser Führerschein erlaubt es, Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren, einschließlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg oder einem höheren Gewicht, solange die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschreitet.

Wenn der Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg hat, muss das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger unter 3,5 Tonnen bleiben, es sei denn, der Fahrer hat einen Führerschein der Klasse BE. Dieser erlaubt es, eine Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7 Tonnen zu fahren.

Um den Führerschein der Klasse BE zu erhalten, muss man zuerst den Führerschein der Klasse B besitzen und eine zusätzliche praktische Fahrprüfung ablegen.